Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, HsF – Heil- und sozialpädagogische Familienhilfe

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche

Das Angebot der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung (§35) richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, welche sich in instabilen Lebenslagen befinden.

Im Fokus steht der persönliche Bedarf der jungen Menschen, um ihre persönliche Entwicklung und Stabilisierung zu gewährleisten. Wir geben nach einer gemeinsamen Analyse unterstützende Handlungsmuster und Lösungsstrategien an die Hand. Mögliche Widerstände und Berührungsängste in Bezug auf psychische Erkrankungen werden aufgearbeitet und möglichst reduziert.

Durch die heilpädagogische Ausrichtung unserer Hilfen verfügen wir über das notwendige Fachwissen und Netzwerk, was die Anbindung an therapeutische Unterstützungsmöglichkeiten betrifft. Insbesondere für Menschen mit Beeinträchtigung konnte in der Vergangenheit ein stabiles Netzwerk geschaffen werden, welches den Verlauf die Hilfeplanziele positiv beeinflusst.

Mögliche Aspekte der Unterstützung sind:
  • Erarbeitung eines strukturierten Tagesablaufs,
  • Bildung einer nachhaltigen und passenden Zukunftsperspektive,
  • psychische Stabilisierung,
  • Förderung sozialer und kommunikativer Kompetenzen sowie einer selbstreflexiven Haltung,
  • Unterstützung bei finanziellen Angelegenheiten,
  • Unterstützung bei innerfamiliären Konflikten oder Beziehungskonflikten,
  • Unterstützung in Bezug auf die Wohnfähigkeit (Hygiene, Ordnung, Pflichten als Mieter),
  • Klärung der Wohnsituation,
  • Hilfe in der Kommunikation mit Ämtern, Behörden und Institutionen,
  • Unterstützung in Bezug auf die persönliche Fürsorge (Gesundheitspflege, Verwalten des eigenen Schriftverkehrs etc.),
  • Bei Bedarf: erlebnispädagogische Angebote bzw. Ausbau der Freizeitgestaltung.

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung nach §35a

Junge Menschen, die in ihrer Teilhabe beeinträchtigt sind, werden durch unsere Eingliederungshilfe Unterstützung in allen betroffenen Lebensbereichen erhalten. Die Beeinträchtigung soll durch unsere Hilfe gemildert oder bestenfalls abgewendet werden, um eine möglichst altersentsprechende Teilhabe am Leben in der Gesellschaft erreichen zu können.
Beispielsweise können Angststörungen, Depressionen, Psychosen, Autismus, ADHS oder Essstörungen dazu führen, dass die Betroffenen die Schule nicht ohne Hilfe besuchen können, mit den Eltern nicht zurechtkommen oder ihren Freizeitbeschäftigungen nicht nachkommen können. Wir beraten die Betroffenen gerne über Ihren Rechtsanspruch auf vielfältige ambulante, aber auch stationäre Hilfen und vermitteln zu entsprechenden Institutionen, von der Schulbegleitung oder Freizeitassistenz bis hin zum passenden Ansprechpartner für die Unterbringung in einer heilpädagogischen Einrichtung.

Hilfe für junge Volljährige (§41 SGB VIII)/Nachbetreuung (§41a SGB VIII)

HsF Familienhilfe - Hilfe für junge Erwachsene - Einzelbetreuung

Dieses Angebot richtet sich an junge Erwachse, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, da die Erziehungsverantwortung der Eltern dann erlischt. Hauptziel dieser Hilfeform ist die Verselbstständigung des jungen Menschen und das Führen eines eigenverantwortlichen Lebens.
Wir erarbeiten gemeinsam mit dem jungen Erwachsen Handlungsstrategien, die nachhaltige Anwendung finden können. Eine enge Zusammenarbeit mit möglichen Kooperationspartnern ist hier ein wichtiger Baustein der täglichen Arbeit.

Ziele der Hilfe für junge Erwachsene: Die jungen Erwachsenen werden darin unterstützt, sich beispielsweise einen strukturieren Tagesablauf zu erarbeiten, einer Beschäftigung nachzugehen und ein eigenverantwortliches Leben zu führen. Die dringendsten Probleme sollen primär bearbeitet werden, etwa (drohende) Wohnungslosigkeit, anstehende Gerichtsverfahren oder finanzielle Schwierigkeiten. Auch soziale Kompetenzen wie Kommunikation, Beziehungsfähigkeit oder Selbstreflexion werden gefördert.

Mögliche Aspekte der Hilfe sind hierbei:
  • Klärung und Stabilisierung der Wohnsituation (Unterstützung bei der Wohnungssuche, Vermeidung bzw. Beendigung von Wohnungslosigkeit),
  • Bildung einer nachhaltigen und passenden Zukunftsperspektive (schulische und berufliche Anbindung),
  • Aufbau eines unterstützenden Netzwerks, welches dem jungen Erwachsenen nach der Beendigung der Hilfe weiterhin stabilisiert (Vermittlung an Beratungsstellen wie z.B. Schuldnerberatung, Drogenberatung usw. oder Vereine, Jugendtreffs und ähnliches),
  • Bearbeitung von Beziehungskonflikten,
  • Unterstützung und Ausbau der eigenen Wohnfähigkeiten (Hygiene, Ordnung, Pflichten als Vermieter),
  • Unterstützung im Umgang mit Ämtern, Behörden und Institutionen bei Schriftverkehr oder Terminen,
  • Anregungen einer besseren Gesundheitspflege.

In der konkreten Arbeit verstehen wir uns als Coach, der mit dem jungen Erwachsenen Handlungsstrategien entwickelt, um den Anforderungen des Erwachsenenlebens gerecht werden zu können.

AZAV-Zertifiziert

Durch die AZAV Zertifizierung können wir unser Leistungsangebot durch verschiedenste Coachingmöglichkeiten im Bereich der Berufsausbildung erweitern.